Die "Amtstafel online" ist eine Serviceleistung des Gemeindeamtes.

Auf dieser Amtstafel finden Sie wichtige Kundmachungen, Verlautbarungen und Termine, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Die rechtlich relevante Amtstafel der Gemeinde Fischbach befindet sich weiterhin im Eingangsbereich des Gemeindeamtes.

Kundmachung gem. § 8a Steiermärkisches Grundverkehrsgesetz 1993 idgF.

K U N D M A C H U N G betreffend Rechtsgeschäfte über landwirtschaftliche Grundstücke nach dem Stmk. GVG

Bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz wurde ein Antrag auf Genehmigung des nachstehenden Rechtsgeschäftes eingebracht:

Verkäufer: Klaus Zink, 8654 Fischbach, Dorfstraße 44

Art des Rechtsgeschäftes: Kaufvertrag vom 25.09.2024

Katastralgemeinde: Fischbach
Grundstücksnummer: 148/1
Flächenausmaß: 5.238m³

Jede Landwirtin/jeder Landwirt (§ 8a Abs. 5 Stmk. GVG) kann bis 31.10.2024 bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz ihre/seine Bereitschaft zum Erwerb obiger Liegenschaft(en) schriftlich oder niederschriftlich anmelden.
Mit der Anmeldung ist ein Nachweis über die finanzielle Leistungsfähigkeit hinsichtlich des beabsichtigten Erwerbes zu erbringen (z.B. Bankgarantie).
Eine nach dem oben angeführten Zeitpunkt eingelangte Mitteilung kann nicht mehr berücksichtigt werden.

Wahlergebnis Nationalratswahl 29. September 2024

Amtliche Mitteilung September 2024

Amtliche Mitteilung Juli 2024

Wahlergebnis Europawahl 09. Juni 2024

Kundmachung Einbringung von schriftlichen Anbringungen

Stellenausschreibung Tourismusbüro

Beschäftigung mit ca. 10 Std. pro Woche

Der Verein für Ortsentwicklung „Sagenhaft Fischbach“ schreibt hiermit die Stelle eines/r Mitarbeiters/in für das Tourismusbüro mit einer ganzjährig geringfügigen Beschäftigung (ca. 10 Wochenstunden) aus.  

Bewerbungen für die ausgeschriebenen Stellen richten Sie bitte unter Anschluss eines Lebenslaufes sowie Schul- und sonstiger Ausbildungsnachweise bis Ende April 2024 an das Gemeindeamt Fischbach bzw. per Mail an gde@fischbach.steiermark.at

weitere Informationen

Sitzungsplan Gemeinderat 2024

Ausbildungsbonus

Ausbildungsbonus – Lehre/Abschluss
Alle die einen Lehrabschluss oder einen sonstigen Abschluss einer berufsbildenden Schule
(Fachschule, Landwirtschaftsschule, BAFEP, HAK, HTL, HLW usw.) erfolgreich absolviert haben,
bekommen für einen bestandenen Abschluss 100 €, für einen guten Erfolg 200 € und für einen ausgezeichneten Erfolg 300 € als Zuschuss.
Dafür muss ein Abschlusszeugnis vorgelegt werden. 

Studentenbonus
Alle Studenten mit dem Hauptwohnsitz in Fischbach erhalten 100 € pro Semester als Zuschuss. Dafür muss die Inskriptionsbestätigung vorgelegt werden. 

Ausbildungsbonus herunterladen

Förderung von Stromspeicher

Für die Errichtung von PV-Anlagen kann seit dem 01.01.2024 leider keine Gemeindeförderung mehr gewährt werden,
Stromspeicher werden einmalig mit 25% der Anschaffungskosten jedoch max. € 300.- unterstützt.
Es muss nur die Rechnung vom Kauf des Stromspeichers vorgelegt werden. 

Förderung von Notstromaggregaten

Um für ein Blackout (längeren Stromausfall) gerüstet zu sein, ist ein Notstromaggregat im Haushalt sehr nützlich.
Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat bei seiner Sitzung am 11.06.2021 einstimmig, die Anschaffung eines solchen Gerätes zu fördern.  
Der Ankauf eines Notstromaggregates wird pro Haushalt einmalig mit 25% der Anschaffungskosten, jedoch mit maximal € 300.- rückwirkend mit 01.01.2021 bezuschusst.
Es muss nur die Rechnung vom kauf des Notstromaggregates vorgelegt werden. 

Kundmachung Kanalabgabenordnung

Kundmachung Kanalabgabenordnung​​​​​​​

Kundmachung Wohnungsleerstandsabgabenordnung

Kundmachung Zweitwohnsitzabgabenordnung

Kundmachung Aufhebung Ferienwohnungsabgabenordnung