Die "Amtstafel online" ist eine Serviceleistung des Gemeindeamtes.

Auf dieser Amtstafel finden Sie wichtige Kundmachungen, Verlautbarungen und Termine, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Die rechtlich relevante Amtstafel der Gemeinde Fischbach befindet sich weiterhin im Eingangsbereich des Gemeindeamtes.

Aktuell ist in Fischbach eine Wohnung im Betreuten Wohnen frei:

Kundmachung Zurücklegung Gemeinderatsmandat

Amtliche Mitteilung Juli 2023

Amtliche Mitteilung Juni 2023

Rasenmähverordnung

Zu einer guten Nachbarschaft gehört immer auch Rücksicht – so etwa die Einhaltung der Ruhezeiten.

Das Rasenmähen ist an Werktagen in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr gestattet.
An Sonn- und Feiertagen gilt ein ganztägiges Rasenmähverbot.

Rasenmähverordnung

Inkrafttreten der Waldbrandverordnung 2023

Waldbrandverordnung 2023

 Diese Verordnung tritt mit 16.03.2023 in Kraft.

In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Weiz sowie
in der Nähe dieser Wälder (Gefährdungsbereich) ist jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald verboten.

Amtliche Mitteilung 1/2023

Kundmachung Kanalabgabenordnung

Kundmachung Kanalabgabenordnung​​​​​​​

Kundmachung Wohnungsleerstandsabgabenordnung

Kundmachung Zweitwohnsitzabgabenordnung

Kundmachung Aufhebung Ferienwohnungsabgabenordnung

Kundmachung Wertsicherung Benützungsgebühren 2023

Sitzungsplan Gemeinderat 2023

Teufelsteinkurier Winter 2022/23

Ausbildungsbonus

Ausbildungsbonus – Lehre/Abschluss
Alle die einen Lehrabschluss oder einen sonstigen Abschluss einer berufsbildenden Schule
(Fachschule, Landwirtschaftsschule, BAFEP, HAK, HTL, HLW usw.) erfolgreich absolviert haben,
bekommen für einen bestandenen Abschluss 100 €, für einen guten Erfolg 200 € und für einen ausgezeichneten Erfolg 300 € als Zuschuss.
Dafür muss ein Abschlusszeugnis vorgelegt werden. 

Studentenbonus
Alle Studenten mit dem Hauptwohnsitz in Fischbach erhalten 100 € pro Semester als Zuschuss. Dafür muss die Inskriptionsbestätigung vorgelegt werden. 

Ausbildungsbonus herunterladen

Amtliche Mitteilung Oktober 2022

Förderung von Notstromaggregaten

Um für ein Blackout (längeren Stromausfall) gerüstet zu sein, ist ein Notstromaggregat im Haushalt sehr nützlich.
Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat bei seiner Sitzung am 11.06.2021 einstimmig, die Anschaffung eines solchen Gerätes zu fördern.  
Der Ankauf eines Notstromaggregates wird pro Haushalt einmalig mit 25% der Anschaffungskosten, jedoch mit maximal € 300.- rückwirkend mit 01.01.2021 bezuschusst.
Es muss nur die Rechnung vom kauf des Notstromaggregates vorgelegt werden. 

Kundmachung Wertsicherung Benützungsgebühren 2022