Die "Amtstafel online" ist eine Serviceleistung des Gemeindeamtes.

Auf dieser Amtstafel finden Sie wichtige Kundmachungen, Verlautbarungen und Termine, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Die rechtlich relevante Amtstafel der Gemeinde Fischbach befindet sich weiterhin im Eingangsbereich des Gemeindeamtes.

Rasenmähverordnung

Zu einer guten Nachbarschaft gehört immer auch Rücksicht – so etwa die Einhaltung der Ruhezeiten.

Das Rasenmähen ist an Werktagen in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr gestattet.
An Sonn- und Feiertagen gilt ein ganztägiges Rasenmähverbot.

Rasenmähverordnung

Volksbegehren 19. Juni bis 26. Juni 2023

Eintragungszeitraum:  19. Juni bis 26. Juni 2023

  • NEUTRALITÄT Österreichs JA 
  • anti-gendern-Volksbegehren
  • Untersuchungsausschüsse live übertragen
  • Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung 
  • Asylstraftäter sofort abschieben 
  • Verbot für Kinder-Instagram
  • Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!
  • Rettung unserer Sparbücher
  • Staatsbürgerschaft für Folteropfer

download Kundmachung Volksbegehren

download Kundmachung Volksbegehren

download Kundmachung Volksbegehren

Brauchtumsfeuer 2023

Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen.

Als solche Feuer gelten:

  • Osterfeuer am Karsamstag (8. April 2023); das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15.00 Uhr des Karsamstags bis 3.00 Uhr früh am Ostersonntag zulässig.
  • Sonnwendfeuer (21. Juni 2023), da der 21. Juni 2023 auf einen Mittwoch fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag (24. Juni 2023) zulässig.
     

Feuern mit Verstand – Worauf muss geachtet werden?

Kleintiere schonen:
Es darf nur trockenes Holz (Baum- und Strauchschnitt) ohne Rauch- und Geruchsentwicklung punktuell verbrannt werden. In jedem Fall sollte man länger gelagertes Material vor dem Anzünden umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen! 

Keine Reifen & Möbel:
Vorsicht: Keinesfalls dürfen Abfälle, insbesondere Altholz (Baumaterial, Paletten, Möbel, usw.) und nicht biogene Materialien (Altreifen, Kunststoffe, Lacke, usw.) bei Brauchtumsfeuern mitverbrannt werden! 

Kein Feuer darf unbeobachtet bleiben!
Das Verbrennen im Freien ist nur bei entsprechender Überwachung des Verbrennungsvorganges und bei Nachkontrolle nach dem Ablöschen zulässig! 

Beim Brauchtrumsfeuer müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:

  • 40 m zu Wald (Waldbrandverordnung beachten!)
  • 50 m zu Gebäuden
  • 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen
  • 100 m zu Energieversorungsanlangen

Unnötigen Umweltbelastungen können auch zu Geldstrafen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde (bis zu € 3.630.-) führen!

Inkrafttreten der Waldbrandverordnung 2023

Waldbrandverordnung 2023

 Diese Verordnung tritt mit 16.03.2023 in Kraft.

In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Weiz sowie
in der Nähe dieser Wälder (Gefährdungsbereich) ist jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald verboten.

Kundmachung Rechnungsabschluss 2022

Freizeitbetreuung für Kindergarten- und Schulkinder gesucht!

Wir suchen für die Freizeitbetreuung für Kindergarten- und Schulkinder am Nachmittag
in Fischbach ab Mai 2023, eine:n motivierte:n Freizeitpädagog:in oder Kinderbetreuer:in
für eine Teilzeitbeschäftigung mit 15 Wochen Stunden (Karenzvertretung), Dienstzeiten MO, DI, DO 12:00-17:00
 

Amtliche Mitteilung 1/2023

Kundmachung Kanalabgabenordnung

Kundmachung Kanalabgabenordnung​​​​​​​

Kundmachung Wohnungsleerstandsabgabenordnung

Kundmachung Zweitwohnsitzabgabenordnung

Kundmachung Aufhebung Ferienwohnungsabgabenordnung

Kundmachung Wertsicherung Benützungsgebühren 2023

Sitzungsplan Gemeinderat 2023

Teufelsteinkurier Winter 2022/23

Ausbildungsbonus

Ausbildungsbonus – Lehre/Abschluss
Alle die einen Lehrabschluss oder einen sonstigen Abschluss einer berufsbildenden Schule
(Fachschule, Landwirtschaftsschule, BAFEP, HAK, HTL, HLW usw.) erfolgreich absolviert haben,
bekommen für einen bestandenen Abschluss 100 €, für einen guten Erfolg 200 € und für einen ausgezeichneten Erfolg 300 € als Zuschuss.
Dafür muss ein Abschlusszeugnis vorgelegt werden. 

Studentenbonus
Alle Studenten mit dem Hauptwohnsitz in Fischbach erhalten 100 € pro Semester als Zuschuss. Dafür muss die Inskriptionsbestätigung vorgelegt werden. 

Ausbildungsbonus herunterladen

Amtliche Mitteilung Oktober 2022

Förderung von Notstromaggregaten

Um für ein Blackout (längeren Stromausfall) gerüstet zu sein, ist ein Notstromaggregat im Haushalt sehr nützlich.
Aus diesem Grund beschloss der Gemeinderat bei seiner Sitzung am 11.06.2021 einstimmig, die Anschaffung eines solchen Gerätes zu fördern.  
Der Ankauf eines Notstromaggregates wird pro Haushalt einmalig mit 25% der Anschaffungskosten, jedoch mit maximal € 300.- rückwirkend mit 01.01.2021 bezuschusst.
Es muss nur die Rechnung vom kauf des Notstromaggregates vorgelegt werden. 

Kundmachung Wertsicherung Benützungsgebühren 2022